"...wer einmal von dem Vraner See Wasser trinkt, kehrt immer wieder an die Insel zurück..."

Politik und Verwaltung

Die Verfassung vom Dezember 1990 (Ustav Republike Hrvatske) definiert die Republik Kroatien (Republika Hrvatska) als Staat des kroatischen Volkes und der nationalen Minderheiten. Als Strukturprinzipien gibt sie die Grundsätze der Demokratie sowie der Rechts-, Sozial- und Einheitsstaatlichkeit vor. Das ursprünglich präsidial-demokratisch geprägte Regierungssystem wurde im Jahr 2000 zu einer parlamentarischen Demokratie umgeformt. Grundlegender Maßstab für die Ausübung von Hoheitsgewalt sind die in der Verfassung vorgesehenen Menschenrechte. Für hoheitliche Institutionen ist eine personelle Vertretung der nationalen Minderheiten vorgesehen; ihre Sprachen und Schriftzeichen sind in einzelnen Gebieten auch im amtlichen Gebrauch. Staat und Kirche sind voneinander getrennt; es gibt keine Staatsreligion.

Am 16. Oktober 2007 wurde Kroatien für zwei Jahre als nichtständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat gewählt. Der Staat ist seit April 2009 Mitglied der NATO und hat am 9. Dezember 2011 die Beitrittsurkunde zur EU in Brüssel unterzeichnet. Nach den Beschlüssen auf EU-Ebene und des kroatischen Parlaments sowie dem erfolgreichen Referendum im Januar 2012 wurde Kroatien am 1. Juli 2013 EU-Mitglied.

Parlament

Der Sitz des kroatischen Parlaments
Das kroatische Parlament (Sabor), ein Einkammerparlament, hat 151 Abgeordnete. Die zweite Kammer, das Haus der Gespanschaften (kroatisch: Županijski dom), ist im März 2000 abgeschafft worden. Die Abgeordneten werden durch Verhältniswahl bestimmt, bei der eine Fünf-Prozent-Klausel, bezogen auf einzelne Wahlkreise, gilt. Es gibt einen besonderen Wahlkreis für Auslandskroaten, für die im Sabor drei Sitze reserviert sind; zudem sind acht Abgeordnetensitze für nationale Minderheiten reserviert. Alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr sind wahlberechtigt. Die letzten Parlamentswahlen fanden im Dezember 2011 und im November 2015 statt. 2011 errang die sozialliberale „Kukuriku-Koalition“ aus SDP, HNS, IDS und HSU die Mehrheit im Parlament. Einschließlich der Mandate der Auslandskroaten kam die zuvor regierende konservative HDZ mit ihren Koalitionsparteien HGS und Demokratische Mitte auf 47 Sitze. Am 20. Juni 2016 löste der Sabor sich auf. Bei der Neuwahl im September 2016 gewann die HDZ unter ihrem neuen Vorsitzenden Andrej Plenkovic 61 der 151 Mandate und verabredete eine erneute Koalition mit Most (13 Sitze). Auch Minderheitenvertreter und kleinere Parteien sollen Teil der Koalition sein.

Staatsoberhaupt

Amtierender kroatischer Präsident Zoran Milanovic
Der Präsident der Republik Kroatien (Predsjednik Republike Hrvatske) wird für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Er ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Während seiner Amtszeit darf er keiner politischen Partei angehören. Nach abgehaltenen Parlamentswahlen vergibt er den Auftrag zur Regierungsbildung und ernennt nach Zustimmung des Parlaments den Premierminister. Unter besonderen Voraussetzungen kann er das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Die Ausfertigung der vom Parlament beschlossenen Gesetzesvorlagen darf er nicht ablehnen; hält er eine Norm für verfassungswidrig, so kann er sie dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Außenpolitisch ist er in Zusammenarbeit mit der Regierung auch gestaltend tätig. Ivo Josipovic, Amtsinhaber seit Februar 2010, verlor am 11. Januar 2015 die Stichwahl gegen Kolinda Grabar-Kitarovic (HDZ), die ihr Amt als erste Frau in dieser Position in Kroatien am 15. Februar 2015 antrat.

Bei der Präsidentschaftswahl 2019/20 erreichte Grabar-Kitarovic zwar erneut die Stichwahl, unterlag in dieser aber dem SDP-Kandidat Zoran Milanovic, der zum neuen Präsidenten gewählt wurde.[66] Die Amtsübergabe fand am 18. Februar 2020 statt.

Bei der Verfassungsänderung des 28. März 2001 wurde die starke Position des Präsidenten beschränkt.

Regierung und Verwaltung

Amtierender kroatischer Premierminister Andrej Plenkovic (HDZ)
Hauptartikel: Politik in Kroatien und Regierung der Republik Kroatien
Die Regierung (Vlada Republike Hrvatske) ist das ausführende Staatsorgan und die oberste gesetzgebende Behörde. Sie besteht aus dem Premierminister (predsjednik Vlade) sowie den Vizepremiers und Ministern. Vor Amtsantritt muss der Regierung vom Parlament das Vertrauen ausgesprochen werden. Sie kann auch Gesetzesvorlagen einbringen und bei gesetzlicher Ermächtigung Rechtsverordnungen erlassen. In ihrer Amtsausübung ist sie dem Parlament gegenüber verantwortlich. Durch Misstrauensvotum kann sie vom Parlament zum Rücktritt gezwungen werden. An der zuletzt amtierenden Regierungskoalition waren die Parteien HDZ und MOST beteiligt, sie wurde von unabhängigen Abgeordneten unterstützt. Premierminister Tihomir Oreškovic wurde am 16. Juni 2016 per Misstrauensvotum abgewählt. Andrej Plenkovic wurde am 19. Oktober 2016 neuer Premierminister.

Die innere Staatsverwaltung erfolgt unter Aufsicht der Regierung. Den Ministerien kommt dabei die Stellung von mittleren Verwaltungsbehörden zu. Daneben gibt es für jede Gespanschaft eine untere Verwaltungsbehörde. Für besondere Aufgabenbereiche können Sonderbehörden geschaffen werden.

Den Bürgern steht ein einklagbares Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu. Aufgaben, deren Bedeutung nicht über ein bestimmtes Gebiet hinausgeht, werden von den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften eigenverantwortlich erfüllt. Das Recht auf Selbstverwaltung wird lokal in 426 Gemeinden (opcine) und 124 Städten (gradovi) sowie regional in 20 Gespanschaften (županije) sowie der Stadt Zagreb unter staatlicher Aufsicht ausgeübt. Darüber hinaus können den Kommunen auch staatliche Aufgaben übertragen werden.

Rechtsprechung und Gerichte

Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt ist formell unabhängig. Die Gerichtsprozesse verlaufen jedoch äußerst langwierig. Zivilrechtsverfahren ziehen sich im Durchschnitt bis zu zehn Jahre hin. In den kroatischen Medien und seitens der EU wird immer wieder auf die fehlende Rechtssicherheit und auf Fälle von Korruption hingewiesen. Höchstes Fachgericht ist der Oberste Gerichtshof (Vrhovni sud Republike Hrvatske). Die unteren Instanzen sind in einen allgemeinen, straf-, handels- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg unterteilt.

Das Verfassungsgericht (Ustavni sud Republike Hrvatske) übt die rechtsprechende Gewalt auf dem Gebiet des Verfassungsrechts aus. Die Verfassungsrichter werden durch das Parlament für acht Jahre gewählt. Bei Verfassungswidrigkeit kann es Gesetze, behördliche Akte und Urteile aufheben; außerdem entscheidet es bei Streitigkeiten zwischen den anderen Verfassungsorganen. Mit der Verfassungsbeschwerde kann sich der Bürger selbst gegen Rechtsakte der Behörden und Gerichte an das Verfassungsgericht wenden, wenn der fachgerichtliche Rechtsweg erschöpft ist. In anderen Fällen kann nur ein besonderer Bürgeranwalt (pucki pravobranitelj) das Verfahren betreiben. Amtierende Präsidentin des Verfassungsgerichts ist Miroslav Šeparovic.

Politische Parteien

Die größten Parteien Kroatiens sind die christdemokratische Hrvatska demokratska zajednica (HDZ) und die sozialdemokratische Socijaldemokratska partija Hrvatske (SDP). Kleinere Parteien sind die Sozial-liberale Partei (HSLS), die Bauernpartei (HSS), die Volkspartei (HNS), die Istrische Demokratische Versammlung (IDS), die Christlich-Demokratische Union (HKDU), die slawonische Regionalpartei, die Partei des Rechts (HSP), die Unabhängigen Demokraten sowie Most (Brücke unabhängiger Listen).