"...wer einmal von dem Vraner See Wasser trinkt, kehrt immer wieder an die Insel zurück..."

Was Kroatien-Urlauberinnen und -Urlauber bei der Hin- und Rückreise mit dem eigenen Fahrzeug sowie vor Ort beachten müssen und welche Vereinfachungen es jetzt an der Grenze gibt.

  • Kaum noch Wartezeiten an den Grenzen: Kroatien Mitglied im Schengen-Raum

  • Euro ersetzt die Nationalwährung Kuna

  • Die besten Anreiserouten und wichtige Verkehrsbestimmungen

Aktuelles

+++ Kaum noch Wartezeiten an den Grenzen +++

Die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze, die seit Jahren insbesondere bei der Rückreise zu Zeitverlusten geführt haben, sind seit dem Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum stark reduziert. Seit Oktober führt Slowenien bei der Einreise aus Kroatien zwar wieder stichprobenartige Kontrollen durch, diese führen derzeit aber nicht zu längeren Wartezeiten. Ebenfalls positiv: Autoreisenden stehen seit dem Schengen-Beitritt Kroatiens auch die kleineren, lokalen Grenzübergänge zwischen Kroatien und Slowenien zur Verfügung.

Fahrzeugpapiere:

  • Für Fahrten in Kroatien ist der deutsche Führerschein ausreichend. Zusätzlich ist derFahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung Teil I) mitzuführen.

  • Die Mitnahme einer Internationalen Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da sie die Schadensabwicklung erleichtern kann.

Wichtig: In Kroatien begangene Verkehrsverstöße können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Dokumente

Für die Einreise nach Kroatien genügt ein deutscher Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweispapier eines anderen EU-Staates. Das Dokument muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

* Führerschein
* Fahrzeugschein
* grüne Versicherungskarte
* bei Fremdfahrzeugen die Vollmacht des Fahrzeughalters.
* Vordruck eines europäischen Unfallberichtes.

Da die Mindestdeckungssummen in Kroatien deutlich unter den deutschen Standards liegen, ist der Abschluß einer Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung zu empfehlen.

Der ADAC empfielt im übrigen den Abschluß einer Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist generell zu empfehlen, um Rücktransporte zu sichern, eine vollständige Erstattung etwaiger Behandlungskosten zu gewährleisten und sich im Fall des Falles des Ärger mit den Krankenkassen zu ersparen. "Normale" Auslandskrankenscheine, die jedoch nur die gesetzlichen Leistungen abdecken, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.